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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Schachtregulierungen
Preise für Schachtabdeckungen können nur 4 Wochen gehalten werden, da der Rohstoffpreis ständig variiert.
Neue Schachtabdeckungen stellt der Auftraggeber bzw. werden auf Wunsch und gegen Berechnung von reQplan geliefert. Bei Regulierungen können die Schachtabdeckungen defekt werden, es muss dann eine neue Schachtabdeckung aus- eingebaut werden. Vorher nicht sichtbare defekte am Bestand (Schachtabdeckungen) sind nicht durch uns zu Verantworten.


Eine Verkehrssicherung nach Regelplan B IV/1 oder BIV/2 ist im Preis enthalten.
Mehraufwand bei der Verkehrssicherung gem. Anordnung der Behörde (z.B. Ampelanlagen, Blitzhänger, Umleitung, etc.) wird extra nach Aufwand berechnet. Alle weiteren Arbeiten wie Mehraufwand Asphaltaufbruch und Einbautiefe nur nach Absprache. Bauschutt entsorgt der Auftraggeber bzw. wird von reQplan zum Lagerplatz gefahren und abgeladen. Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich auf die derzeit gültige VOB/C.

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Fugen und Risse

Bitte beachten Sie unsere AGB. Standzeiten der Vergusskolonne werden pro Stunde mit 195,00 € in Rechnung gestellt.
Der Arbeitsbereich ist von Fahrzeugen und der Gleichen rechtzeitig auf Kosten des Auftraggebers zu räumen. Eine Zufahrt zur Baustelle muss ohne Hindernisse möglich sein. Die Einsatzorte müssen zusammenhängend sein. Für das Auf-und Abladen aller Maschinen und das Umsetzen der Vergusskolonne berechnen wir für jedes umsetzen pauschal 79€. Das Anzeichnen der Fugen z.B. an Brückenbauwerken mit einer dauerhaften Markierung erfolgt immer durch den Auftraggeber. Bei Schnitten ohne vorheriges Anzeichnen durch den Aufraggeber übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und evtl. daraus resultierende Schäden der Schnitte z.B. an Brückenbauwerken. Querfugen an Bordsteinen und Bauwerken etc. können aus technischen Gründen nicht voll durchgeschnitten werden. Die Verantwortung bzw. die Haftung für die Verkehrssicherung / Genehmigung trägt immer der Auftraggeber.
Einholen der VA Anordnung durch KD bzw. Auftraggeber. Das direkte Überfahren der noch heißen Vergussmasse ist zu vermeiden, daraus resultierende Schäden sind nicht durch uns zu verantworten. Für Absackungen der Vergussmasse in Folge schadhaften Unterbaus , bei ablösen der Vergussmasse in Folge ausgebrochener und schlechter Betonkanten oder bei Kornverlust im Nahtbereich übernehmen wir keine Gewährleistung. Sollten die Mengenangaben zwischen Angebot und Aufmaß stark variieren, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Die Gewährleistung bei Risseverguss und der 2K Naht  beträgt 2 Jahre, bei Fugen schneiden und vergießen 4 Jahre. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Gewährleistung ist eine zum Verarbeitungszeitpunkt gute Witterung gem. ZTV. Sollen laut AG die Arbeiten trotz schlechter Witterung und trotz unserer geäußerten Bedenken ausgeführt werden, übernehmen wir für spätere Mengel keine Gewährleistung. Das Risiko trägt der AG. Vergussarbeiten werden von reQplan immer mit Vergussmasse Typ-N2 ausgeführt. Sollen Vergussarbeiten z.B. an Brücken mit Vergussmasse Typ-N1 und Trennstreifen o.ä. ausgeführt werden, muss dies rechtzeitig angekündigt und schriftlich bei uns bestellt werden. Bei einer Ausführung mit anderen Vergussmassen entstehen Mehrkosten. Für Mängel die aufgrund falsch bestellter Vergussmasse bzw. fehlenden Trennstreifen entstanden sind, übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung. Das Abnahmedatum entspricht dem Rechnungsdatum. Den anfallenden Frässtaub entsorgt der Auftraggeber. Nach Rücksprache kann der Frässtaub durch die reQplan GmbH und gegen eine Gebühr von pauschal 95,50 je Baustelle und BIG BAG fachgerecht entsorgt werden. 


Asphalt Trennen

Bitte beachten Sie unsere AGB. Standzeiten der Schneidkolonne werden pro Stunde mit 85,00 € in Rechnung gestellt.
Der Arbeitsbereich ist von Fahrzeugen und der Gleichen rechtzeitig auf Kosten des Auftraggebers zu räumen. Eine Zufahrt zur Baustelle muss ohne
Hindernisse möglich sein. Die Schnittstellen müssen zusammenhängend sein .Für das Auf-und Abladen aller Maschinen, das umsetzen der Schneidkolonne berechnen wir für jedes mal pauschal 79,00€. Bei wiederholten neu ansetzen der Maschinen an Kopflöchern berechnen wir für jedes ansetzen pauschal je Kopfloch 15,50€. Das Anzeichnen der Schnitte mit einer dauerhaften Markierung erfolgt immer durch den Auftraggeber.
Bei Schnitten ohne vorheriges Anzeichnen durch den Aufraggeber übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und evtl. daraus resultierende Schäden der Schnitte z.B. an Brückenbauwerken, Leitungen Rohren etc.. Querschnitte an Bordsteinen und Bauwerken etc. können aus technischen Gründen nicht voll durchgeschnitten werden. Die Verantwortung bzw. die Haftung für die Verkehrssicherung / Genehmigung trägt immer der Auftraggeber. Wasser stellt der AG.
Sollten die Mengenangaben zwischen Angebot und Aufmaß stark variieren, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Das Abnahmedatum entspricht dem Rechnungsdatum. Den anfallenden Schneidschlamm entsorgt der Auftraggeber. Der Schneidschlamm wird nicht abgesaugt. Reinigung der Straße ist Sache des AG.


TOKOMAT
Das überfahren des aufgebrachten Tokomat-Materials ist immer zu vermeiden. Schäden die durch das unerlaubte Überfahren entsehen sind nicht durch uns zu Verantworten. Die Naht / Fugenflanke muss trocken ,sauber und gerade sein. Standzeiten der Tokomat-Kolonne werden je Stunde mit 129,00€ berechnet. Wartezeiten der Asphaltkolonne des AG die durch uns entstehen können werden nicht durch uns entschädigt. Regressforderungen werden wir nicht akzeptieren.

 

Regulierung ZIEHEN durch die Decke
Für das "durch die Decke Ziehen" ist es zwingend erforderlich, dass die passenden Stahldeckel eingebaut und geeignetem Trennmittel versehen sind. Der Asphalt ist vom Stahldeckel bauseits zu entfernen, damit der Deckel geöffnet werden kann. Ein fehlerhaftes Anheben des Asphaltbelags ist nicht durch uns zu verantworten! Schachtabdeckungen können beim ziehen beschädigt werden und müssen ersetzt werden.

 

Baustellen Stahl Abdeckungen

Achtung: Die Baustellen-Stahl-Abdeckungen sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Keine Garantie auf Verformung. Die Transportboxen für Baustellen Stahl Abdeckungen sind NICHT KRANBAR.

Zweckentfremdung

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte für ganz bestimmte Anwendungen gedacht sind. Eine Haftung für Zweckentfremdung kann nicht übernommen werden. Es gibt für unsere Produkte technische Informationen, Sicherheitsdatenblätter, Einbauanleitungen und sonstige projektspezifische Informationen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zur Verfügung stellen. 

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